Die Basis-Rente
Was ist die Basis-Rente?
Die Basis-Rente ist eine private Rentenversicherung mit lebenslanger Rentenzahlung, Erhöhungsoption und dem Recht auf freiwillige Zuzahlung, die in vollem Umfang den Anforderungen der I. Schicht des Alterseinkünftegesetzes entspricht.
Diese Rente darf daher z. B. nicht vererbt oder beliehen werden, auch eine Kapitalauszahlung ist nicht möglich.
Bei Fälligkeit wird die Rente in vollem Umfang nach dem für Sie als Rentner geltenden Steuersatz versteuert – dafür fördert der Staat jetzt den Vertrag mit hohen Steuervorteilen.
Wie funktioniert die Basis-Rente?
Während der Vertragslaufzeit (also bis zum Beginn der Rentenzahlung) zahlen Sie regelmäßig (z. B. monatlich) oder einmalig Beiträge in Ihren Vertrag ein. Diese Beiträge können Sie auf Wunsch durch Zuzahlungen jedes Jahr ergänzen. Zum Rentenbeginn (frühestens mit dem vollendeten 60. Lebensjahr) zahlen wir Ihnen Ihre Basis-Rente aus.
Welche Leistung erhalten Sie von uns?
Ab Beginn der Rentenzahlung ist Ihnen eine lebenslange Rente garantiert. Sie wird durch die erwirtschafteten Überschüsse noch erhöht. Außerdem steigt sie jährlich um einen gewissen Prozentsatz, so dass Ihre Versorgung wertstabil bleibt.
Was passiert im Todesfall?
... vor Rentenbeginn
Sofern vereinbart, wird eine Rente an die berechtigten Hinterbliebenen gezahlt. Das zur Verfügung stehende Verrentungskapital errechnet sich dabei aus den eingezahlten Beiträgen (ohne Stückkosten und Ratenzahlungszuschläge).
... nach Rentenbeginn
Mit Einschluss eines Todesfallschutzes für die Zeit nach Rentenbeginn können Sie auch hier für die berechtigten Hinterbliebenen vorsorgen. Das im Todesfall zur Verfügung stehende Verrentungskapital wird dann in eine lebenslange Rente umgewandelt.
Wer sind die "berechtigten Hinterbliebenen"?
Die berechtigten Hinterbliebenen ergeben sich aus den Regelungen des § 10 Abs. 1 Nummer 2 b) Einkommensteuergesetz (EStG). Sie umfassen den in gültiger Ehe lebenden Ehegatten der versicherten Person bzw. sofern dieser nicht vorhanden ist, die nach § 32 EStG steuerrechtlich berechtigten Kinder.
Können Sie Zusatzversicherungen einschließen?
Für den Fall, dass eine Absicherung gewünscht wird, die darüber noch hinaus geht und noch umfassender ist, besteht die Möglichkeit, eine Hinterbliebenenrente für den Ehepartner zu vereinbaren.
Altersversorgung und Hinterbliebenenschutz können so in einem Vertrag steuerbegünstigt kombiniert und abgesichert werden.
Welche steuerlichen Vorteile haben Sie?
Steuerliche Situation bei Vertragsabschluss
Mit einer Basis-Rente können Sie sofort hohe Steuervorteile nutzen. Denn die Beiträge können (zusammen mit den Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung, zur landwirtschaftlichen Alterskasse und zu berufsständischen Versorgungseinrichtungen) als Sonderausgaben geltend gemacht werden.
Aufwendungen bis zu 20.000 € sind berücksichtigungsfähig (40.000 € bei gemeinsamer Veranlagung). Davon werden im Jahr 2011 72 % als Sonderausgaben anerkannt. Dieser Anteil erhöht sich um 2 %-Punkte p.a. bis auf 100 % im Jahr 2025.
Steuerliche Situation bei Rentenbeginn
Bei Rentenbeginn wird die Rente voll - mit dem Steuersatz als Rentner - versteuert. Der Gesetzgeber hat aber eine großzügige Übergangsfrist eingeräumt: Bei einem Rentenbeginn im Jahr 2011 müssen so nur 62 % der Rente versteuert werden. Dieser Prozentsatz steigt bis zum Jahr 2020 jährlich um 2 %-Punkte und dann jährlich um 1 %-Punkt bis auf 100 % im Jahr 2040.
Ist Ihr Vermögen geschützt?
Das Vermögen aus den geförderten Beiträgen ist geschützt – die Basis-Rente ist Hartz IV-sicher!
Für wen eignet sich die Basis-Rente besonders?
Die Basis-Rente eignet sich besonders für Selbstständige oder z. B. besser verdienende Arbeitnehmer,
- die Wert darauf legen heute Steuern zu sparen
- die einen Vertrag mit der Möglichkeit flexibler Zuzahlungen schätzen
- die existentielle Risiken (Tod, Berufsunfähigkeit) bereits anderweitig abgesichert haben.
Damit ist die Basis-Rente auch besonders für ältere Personen zu empfehlen, die in ein paar Jahren in Ruhestand gehen wollen und sich noch schnell und umkompliziert eine private Zusatzrente aufbauen wollen!
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