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Die Förder-Rente futur

Was ist die Förder-Rente futur?

Die Förder-Rentefutur ist eine private Zusatz-Rentenversicherung, die in vollem Umfang den Anforderungen der II. Schicht des Alterseinkünftegesetzes entspricht.

Der Staat fördert diese Rente durch hohe Zulagen und zusätzliche Steuervorteile, bei Fälligkeit wird die Rente dafür versteuert.

Wer kann die Förder-Rente futur abschließen?

Einen eigenen („unmittelbaren“) Förderanspruch haben z. B. alle Personen, die in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind, außerdem Beamte und die meisten Angestellten im öffentlichen Dienst.

Die Ehepartner von unmittelbar Förderberechtigten, die keinen eigenen Förderanspruch haben (z. B. Selbstständige, Mitglieder in berufsständischen Versorgungswerken, Hausfrauen/-männer) können auch einen Vertrag abschließen, wenn ihr Ehepartner einen Vertrag abschließt und Beiträge zahlt.
 

Wie funktioniert die Förder-Rente futur?

Während der Vertragslaufzeit (also bis zum Beginn der Rentenzahlung) zahlen Sie regelmäßig Beiträge in Ihren Vertrag ein. Zum Rentenbeginn (frühestens mit dem vollendeten 60. Lebensjahr) zahlen wir Ihnen Ihre Förder-Rentefutur aus.
Bis zu 30 Prozent des angesparten Kapitals können Sie auch als Einmalzahlung beanspruchen.

Zusätzliche Pflegefallabsicherung
Sind Sie zum Rentenzahlungsbeginn pflegebedürftig, können Sie eine erhöhte Altersrente beantragen.
Mit der erhöhten Leistung sind Ihnen z.B. eine qualitativ höherwertige Pflegeversorgung oder zusätzliche Heilungsmaßnahmen möglich. Die Höhe der Rente bei Pflegebedürftigkeit wird bereits bei Vertragsbeginn festgelegt und über die gesamte Vertragslaufzeit garantiert. Zusätzlich erhöht sie sich durch die Überschussbeteiligung.

Wie hoch sind die Beiträge und wie hoch die Zulagen?

Beiträge
Basis für die Beitragsberechnung ist immer das rentenversicherungspflichtige Brutto-Jahreseinkommen des Vorjahres. Wenn der folgende Prozentsatz des Vorjahres-Bruttoeinkommens in eine Förder-Rentefutur fließt, erhalten Sie die vollen Zulagen:

  • ab 2008  4 %

Ihr tatsächlicher Aufwand ist dabei niedriger als dieser Prozentsatz – er verringert sich noch um die Zulagen.

Zulagen
Die staatliche Förderung besteht aus einer Grundzulage pro geförderter Person und einer Kinderzulage für jedes Kind, für das Sie Kindergeld bekommen.

  • Für Ihren Vertrag erhalten Sie eine Grundzulage von 154 €.
  • Darüber hinaus gibt es für jedes Kind, für das Kindergeldanspruch besteht, eine Kinderzulage in Höhe von 185 €.
  • Für Kinder ab Jahrgang 2008 werden sogar 300 € gezahlt. 
  • Junge Leute unter 25 Jahren erhalten einen einmaligen Berufseinsteigerbonus in Höhe von 200 €.
  • Diese Zulagen reduzieren Ihren Eigenbeitrag. Die Zulagenstelle überweist sie direkt auf Ihren Vertrag.

Förderung durch Steuervorteile
Der komplette Beitrag für die Förder-Rentefutur wird als Sonderausgaben steuerlich anerkannt und reduziert damit das zu versteuernde Einkommen. Ist die Ersparnis größer als die gezahlte Zulage, wird die Differenz im Rahmen der Einkommensteuererklärung ersattet. Bis zu einem Beitrags von 2.100 € im Jahr können die Beiträge geltend gemacht werden. 

Welche Leistung erhalten Sie von uns?

Ab Rentenbeginn ist Ihnen eine lebenslange Rente garantiert. Sie wird durch die Zulagen und die erwirtschafteten Überschüsse noch erhöht. Außerdem steigt sie jährlich um einen gewissen Prozentsatz, so dass Ihre Versorgung wertstabil bleibt.

Bis zu 30 % des zum Rentenbeginn zur Verfügung stehenden Guthabens können als Teilkapitalauszahlung abgefunden werden.

Wann erhalten Sie die erhöhte Altersrente wegen Pflegebedürftigkeit?

Die erhöhte Altersrente wegen Pflegebedürftigkeit erhalten Sie von uns schon, wenn Sie zu Rentenbeginn in der gesetzlichen oder privaten Pflegepflichtversicherung in die Pflegestufe I eingestuft werden (Basis: derzeit gültiges SGB XI – Stand Juli 2009).
Aber auch wenn Sie in keine Pflegestufe eingestuft werden, können Sie die erhöhte Rente erhalten. Z.B. wenn Sie für die Verrichtung des täglichen Lebens Hilfe einer anderen Person benötigen. Maßgeblich hierfür ist, dass Sie auf Hilfe in mindestens zwei der folgenden Punkte angewiesen sind: Aufstehen und Zubettgehen, Fortbewegen in der Wohnung, An- und Auskleiden, Verrichten der Notdurft, Einnehmen von Mahlzeiten und Getränken, Waschen.

Besonders wichtig:

  • Für den Abschluss von Förder-Rentefutur mit dem Zusatzschutz bei Pflegebedürftigkeit verlangen wir keine Gesundheitsprüfung!
  • Haben wir einmal die erhöhte Rente wegen Pflegebedürftigkeit anerkannt, zahlen wir diese ein Leben lang – eine Nachprüfung gibt es nicht.

Was passiert im Todesfall?

... vor Rentenbeginn
Ihr Ehepartner kann das angesammelte Kapital aus dem Vertrag in den eigenen Vertrag überführen. Ist jemand anderes bezugsberechtigt, erhält dieser die eingezahlten Beiträge ausbezahlt, er muss aber die Zulagen und evtl. gewährte Steuervorteile zurückzahlen.

... nach Rentenbeginn
Mit Einschluss einer Rentengarantiezeit können Sie für den Ehepartner vorsorgen.

Können Sie Zusatzversicherungen einschließen?

Der Gesetzgeber hat ausdrücklich den Aufbau der eigenen Altersversorgung in den Vordergrund gestellt und fördert daher auch nur diesen mit hohen Steuervorteilen.
Bei der Förder-Rentefutur bietet die oeco capital daher keine Zusatzversicherungen an.

Welche steuerlichen Vorteile haben Sie?

Steuerliche Situation bei Vertragsabschluss
Zusätzlich zu den Zulagen können Sie noch steuerliche Vorteile in Anspruch nehmen, da Sie den Gesamtbeitrag zu Ihrer Förder-Rentefutur in der Steuererklärung als zusätzlichen Sonderausgabenabzug geltend machen können. Das können vor allem Personen nutzen, die einen hohen Beitrag zahlen.

Steuerliche Situation bei Rentenbeginn
Bei Rentenbeginn wird die Rente voll - mit dem dann aber niedrigeren Steuersatz als Rentner - versteuert.
 

Ist Ihr Vermögen geschützt?

Das Vermögen aus den geförderten Beiträgen ist geschützt – die Förder-Rentefutur ist Hartz IV-sicher!

Für wen eignet sich die Förder-Rente futur besonders?

Familien mit mehreren Kindern oder mit geringem Einkommen profitieren vor allem von den hohen Zulagen und mit dem sehr guten Verhältnis zwischen Eigenbeiträgen und Zulagen. Gutverdienende nutzen den hohen Steuervorteil.

Sie wünschen einen individuellen Vorschlag?

  • Wenn Sie ledig sind, dann klicken Sie bitte hier!
  • Wenn Sie verheiratet sind und beide eine Förder-Rentefutur abschließen wollen, dann klicken Sie bitte hier!

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